Ja! Wir behandeln Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus.
Die Abrechnung der Konsultationen in der Kassensprechstunde erfolgt für die gesetzlich krankenversicherten Patienten direkt mit den Krankenkassen über die kassenärztliche Vereinigung. Sie müssen zur Behandlung lediglich Ihre Chipkarte mitbringen. Nur in Notfällen können wir gesetzlich krankenversicherte Patienten ohne Chipkarte versorgen. Sollte diese nicht vorgelegt werden, fallen für den Behandelten Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an.
Zusätzlich zu unserer Sprechstunde für gesetzlich krankenversicherte Patienten (Kassensprechstunde), die oft sehr voll ist, haben alle Patienten die Möglichkeit auch unsere Privatsprechstunde als Selbstzahler zu besuchen. Sie erhalten dann eine schriftliche Rechnung nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten der Behandlung hat in diesem Fall der gesetzlich versicherte oder nicht versicherte Patient selbst zu tragen (Selbstzahler). Das Erstgespräch/die Erstuntersuchung kostet ca. 30-50 Euro. Begleitende apparative oder Laboruntersuchungen werden zusätzlich berechnet und zuvor mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch erhalten Sie gerne einen Kostenvoranschlag.